Ein Link, eine Entscheidung
Der Genehmiger bekommt eine E-Mail mit allen relevanten Eckdaten: Bedarf, Lieferant, Betrag, Kostenstelle. Ein Klick auf Freigeben oder Ablehnen reicht. Kein Passwort, keine App.
Genehmiger erhalten eine E-Mail, klicken einmal, entscheiden. Datiert, signiert, prüfsicher.
Die häufigste Bremse in der Beschaffung ist der Genehmiger, der nicht reagiert - oft, weil er sich erst einloggen müsste. Banf24 nimmt diese Hürde weg.
Der Genehmiger bekommt eine E-Mail mit allen relevanten Eckdaten: Bedarf, Lieferant, Betrag, Kostenstelle. Ein Klick auf Freigeben oder Ablehnen reicht. Kein Passwort, keine App.
Jeder Link ist personalisiert, kryptographisch signiert und nach Entscheidung verbraucht. Ein abgelaufener Link führt zu einer Hinweis-Seite, nicht zu einem ungeschützten Zugang.
Genehmiger müssen nicht am Schreibtisch sitzen. Die Freigabe-Seite ist für Smartphone-Bildschirme ausgelegt, der Eingang lässt sich an einer roten Ampel beantworten.
Werker oder Disposition sendet die Bedarfsanforderung. Banf24 ermittelt aus Wertgrenzen und Kostenstelle den passenden Genehmiger.
Der Genehmiger erhält automatisch eine E-Mail mit Zusammenfassung und einem Freigabe-Link.
Der Link öffnet eine schlanke Seite mit Freigeben/Ablehnen und Platz für eine kurze Notiz. Kein Account nötig.
Entscheidung, Zeitstempel, IP-Adresse und Notiz landen im Audit-Log. Der Antragsteller wird benachrichtigt.
Pro Genehmigerrolle lassen sich Beträge hinterlegen. Ein Schichtmeister entscheidet bis 500 Euro, der Werkleiter darüber. Über mehreren Stufen läuft der Vorgang in Reihenfolge durch.
Banf24 schlägt den wahrscheinlichsten Genehmiger vor - auf Basis von Kostenstelle, Lieferant und früheren Entscheidungen. Der Vorschlag kann beim Absenden geändert werden.
Genehmiger können einen Stellvertreter eintragen. Während dieser Zeit gehen Anfragen automatisch an die Vertretung, mit Hinweis im Audit-Log.
Wer hat wann was entschieden, mit welcher Begründung. Jede Aktion wird unveränderlich gespeichert und ist für interne Revision und Wirtschaftsprüfer abrufbar.